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Zeichnungserstellung:Ein Bauteil ist erst dann vollständig beschrieben, wenn sowohl die 3D-Daten als auch die 2D-Daten (Zeichnung) vollständig sind. Alles, was in 3D nicht beschreibbar ist, wie z. B. der Werkstoff oder verbindliche Hinweise auf das Lastenheft (z. B. Testinganforderungen), wird in der Zeichnung dokumentiert. Die Zeichnung ist ein rechtsverbindliches Dokument und deshalb enorm wichtig. Alle Änderungen, auch, die nur 3D betreffen, werden in der Zeichnung fortgeschrieben. Die Zeichnungserstellung erfolgt immer durch die Entwicklungsabteilung, den Konstrukteur. Nur er hat das dafür notwendige umfangreiche Wissen. Er muss daher über aktuelle Vorgaben (Oberfläche, Werkstoffvorschrift, gewünschte Norm, etc.) ständig informiert sein. |
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