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Konformitätserklärungen:Maschinen und Werkzeuge müssen EG-richtlinienkonform ausgeführt sein. Der Konstrukteur hat alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zur Vermeidung von Gefährdung von Gesundheit und Leben von Personen zu ergreifen bzw. in der Konstruktion zu berücksichtigen. Die von uns erarbeitete Konformitätserklärung basiert auf einer umfangreichen Dokumentation wie Plänen, Berechnungen, Betriebsanleitungen und notwendigen Sicherheitsvorschriften. Dabei ist auch das Bedienungspersonal bzw. der Kunde entsprechend einzuweisen.
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